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Statuten

Art. 1 Name, Rechtsform, Sitz Unter der Bezeichnung «Forum Bildhauer Josef Nauer» besteht ein Verein nach Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Freienbach SZ. Der Verein ist politisch unabhängig und konfessionell neutral.

 

Art. 2 Zweck Das Werk des Bildhauers Josef Nauer (1906-1987) zu würdigen und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen – zum Beispiel in Form von Ausstellungen, Veranstaltungen, Publikationen, einer Website und der Erhaltung seiner Werke.

 

Art. 3 Mitgliedschaft Der Verein besteht aus Mitgliedern, welche Interesse am Zweck gemäss Art. 2 haben. Mitglieder werden durch den Vorstand aufgenommen. Auch juristische Personen (Vereine, Gemeinden usw.) können Mitglied werden.

 

Art. 4 Ausschliessung, Austritt Der Austritt oder die Ausschliessung eines Mitglieds erfolgt in schriftlicher Form.

 

Art. 5 Ausschluss wegen Nichtbeachtung der finanziellen Verpflichtungen Die Mitgliedschaft erlischt bei Nichtzahlung des Jahresbeitrags.

 

Art. 6 Beiträge Der Mitgliederbeitrag wird jährlich an der Generalversammlung in zwei Kategorien festgelegt: - Einzelmitgliedschaft - Mitgliedschaft von juristischen Personen (Verein, Gemeinde usw.) Der Verein kann für seine Projekte finanzielle Mittel über Sponsoren, öffentliche Hand, Stiftungen usw. generieren.

 

Art. 7 Haftung Für die Verpflichtungen des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.

 

Art. 8 Organe Die Organe des Vereins sind:

 

A Generalversammlung (GV)

Die ordentliche GV findet einmal jährlich statt.

 

Aufgaben:

 

- Genehmigung Protokoll der letzten GV

- Genehmigung Jahresbericht, Jahresrechnung, Bericht der Revisionsstelle

- Wahl des Präsidiums, des Vorstandes, der Revisionsstelle

- Festsetzung der Mitgliederbeiträge - Behandlung von Anträgen

- Beschlussfassung über Statutenänderungen

 

Eine ausserordentliche GV kann von einem Fünftel der Mitglieder oder durch den Vorstand einberufen werden.

 

B / Vorstand

 

Der Vorstand ist das ausführende Organ des Vereins, vertritt den Verein nach aussen, besteht aus mindestens vier Mitgliedern und konstituiert sich selbst. Die Amtsdauer eines Vorstandsmitglieds beträgt drei Jahre.

 

C / Revisionsstelle

 

Die GV wählt eine Revisorin/einen Revisor. Diese Person erstattet jährlich an der GV Bericht. Die Amtsdauer beträgt zwei Jahre.

 

Art. 9 Auflösung

Der Verein kann sich mit 2/3-Mehrheit der Mitglieder auflösen. Das gesamte Vereinsvermögen fällt einer Nachfolgeorganisation zu. Wird keine solche bestimmt, obliegt es der Generalversammlung über dessen Verwendung zu bestimmen im Sinne von Art. 2.

 

Diese Statuten wurden in der vorliegenden Form an der GV vom 29. Mai 2024 angenommen und treten per sofort in Kraft.

 

Präsidium

Ladina Gross

Kassier

Alfred Meier

Aktuar

Stefan Paradowski

Weitere Vorstandsmitglieder

Martha Kümin-Jurt

Alois Nauer

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